AGB Tageslichtlampen.de

 

VORBEMERKUNG
Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle mit uns getroffenen Vereinbarungen.
Entgegenstehenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen.
Unabhängig von Vorstehendem haben schriftlich getroffene Einzelvereinbarungen Vorrang.

ANGEBOT
Alle Angebote in unseren Verkaufslisten sind freibleibend. Mit dem Versand neuer Preislisten werden alle früheren Preislisten ungültig.
Bei den für den Käufer besonders angefertigten oder speziell beschafften Waren ist ein Rücktritt vom Kauf ausgeschlossen.
Das Stornieren für Sonderanfertigungen ist nur bis zu drei Tagen nach Auftragserteilung möglich.

PREISE
Der Preis des Kaufgegenstandes versteht sich, wenn nicht anders angegeben, zahlbar bei Abholung oder Lieferung. Andere Zahlungsbedingungen werden ausschließlich schriftlich vereinbart.
Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, so gilt in jedem Fall der am Tag der Lieferung gültige Preis des Verkäufers.

VERPACKUNG UND VERSAND
Alle Leuchtmittel sind i.d.R. ab Lager (stückweise) lieferbar. Auf Anfrage sind die Leuchtmittel auch kartonweise (VPE) lieferbar. Die Versandkosten belaufen sich auf 10,— ¤ bis 25,— ¤ (zzgl. MwSt) pro Lieferung.  (je nach Leuchte, höhere Versandkosten sind bei den entsprechenden Lampen zu finden).  Ab einem Warenbestellwert von 750,— ¤ netto pro Bestellung liefern wir frei Haus in Deutschland. Für Erstkunden ist die Zahlung ausschließlich per Vorkasse möglich. Wir gewähren 2% Skonto bei Vorauszahlung.
Alle Artikel werden nach unserer Wahl werkseitig verpackt und gebündelt.
Ware, die bereits ausgesondert wurde, aber vom Kunden noch nicht abgenommen ist, lagert bei uns auf Kosten und Gefahr des Käufers.
Verpackungsmaterial wird nicht zurückgenommen. Eine Entsorgungspauschale wurde in unseren Preisen berücksichtigt und kann nicht zusätzlich gekürzt werden.

ZAHLUNG UND ZAHLUNGSVERZUG
Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind, wenn nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, sofort bei Abholung oder Lieferung ohne weitere Abzüge fällig.
Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen. Kosten der Diskontierung, einschließlich der Wechselspesen, werden dem Käufer gesondert in Rechnung gestellt. Sie sind sofort zur Zahlung fällig.

Gegen die Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer eigene Ansprüche nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt: ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.
Bei Überschreiten einer vereinbarten Zahlungsfrist ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen mit 2% p.a. über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Zinsen sind höher anzusetzen, wenn der Verkäufer eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweist.
Sind Teilzahlungen vereinbart, wird die gesamte Restschuld ohne Rücksicht auf die Fälligkeit etwaiger Wechsel sofort zur Zahlung fällig, wenn der Käufer mit einer Rate 14 Tage in Rückstand kommt, er seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen die Eröffnung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens beantragt ist.

LIEFERUNG UND LIEFERVERZUG
Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss; werden nachträglich Vertragsänderungen vereinbart, ist erforderlichenfalls gleichzeitig ein Liefertermin oder eine Lieferfrist erneut zu vereinbaren.
Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Der Käufer kann neben Lieferung Ersatz des Verzugsschadens nur dann verlangen, wenn dem Verkäufer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Käufer kann im Fall des Verzugs dem Verkäufer auch schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen, mit dem Hinweis, dass er die Abnahme des Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehne. Nach erfolglosem Fristablauf ist der Käufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatz wegen Nichterfüllung, sind ausgeschlossen.
Ist ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist vereinbart, bestimmen sich die Rechte des Käufers ebenfalls nach vorstehendem Absatz.
Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung und unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen verändern die vorstehend genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen.
Konstruktions- und Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Kaufgegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Käufer zumutbar sind.
Angaben über Lieferumfang, Aussehen, Leistung, Maße und Gewichte des Kaufgegenstandes sind stets nur als annähernd zu betrachten. Sie sind keine zugesicherten Eigenschaften.

EIGENTUMSVORBEHALT
Alle von uns gelieferte Ware bleibt bis zur restlosen Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung oder einem sonstigen Rechtsgrund erwachsenen oder noch erwachsenden Forderungen - einschließlich der Kosten einer eventuellen Rechtsverfolgung auch gegen Dritte - unser Eigentum. Der Käufer ist zur sorgfältigen Verwahrung und auf Verlangen zur gesonderten Lagerung und Herausgabe der Ware verpflichtet.
Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern oder zu verarbeiten.
Veräußert der Käufer die von uns gelieferte Ware, so tritt er hiermit schon jetzt zur Sicherung unserer Forderung die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer oder Dritte mit allen Nebenrechten in voller Höhe an uns ab, und zwar auch für den Fall, dass die gelieferte Ware in ein Grundstück oder ein Gebäude eines Dritten eingebaut wird. Der Käufer ist ermächtigt, diese abgetretenen Forderungen solange für uns einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen auch Dritten gegenüber ordnungsgemäß nachkommt.
Wir sind berechtigt, diese Ermächtigung zu widerrufen, den Dritten von der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderung selbst einzuziehen, sobald unsere Forderung fällig wird und sich der Käufer im Zahlungsrückstand befindet. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, uns zwecks Wahrnehmung unserer Rechte den Drittschuldner namentlich zu benennen, diesem unter Bestätigung an uns die Abtretung anzuzeigen und uns alle zur Geltendmachung der Forderung notwendigen Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Auf Verlangen ist über die Zession eine Urkunde auszustellen.
Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, wenn einzelne Forderungen in eine laufende Rechnung genommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird. Zieht der Käufer die Forderung ein, werden die vereinnahmten Beträge sofort unser Eigentum: der Käufer hat sie gesondert zu verwahren und unverzüglich an uns abzuliefern.
Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherungen unsere Lieferungsforderungen insgesamt um mehr als 10%, so besteht die Verpflichtung, auf Verlangen des Käufers eine teilweise Rückübertragung vorzunehmen.
Nehmen wir aufgrund des Eigentumsvorbehaltes gelieferte Ware zurück, so haftet der Käufer für jeden Mindesterlös, der sich bei einem Weiterverkauf ergibt. Der Käufer hat auch für die durch die Rücknahme entstehenden Kosten einzustehen.
Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pfändungen, hat der Käufer uns sofort schriftlich Mitteilung zu machen und den Dritten unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen.

MÄNGELRÜGEN
Mängelrügen wegen Stückzahl, Maßen und Formen sowie Gewicht der Ware sind unverzüglich nach Erhalt der Ware zu machen. Andernfalls gelten die Waren als abgenommen.
Mängel der physikalischen Beschaffenheit sind binnen 14 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen. Nach Weiterversand der Ware durch den Käufer oder nach Weiterverarbeitung sind Mängelrügen ausgeschlossen.

HAFTUNG
Wir übernehmen die Gewähr dafür, dass unsere Ware zur Zeit der Auslieferung aus unserem Lager die vertraglich zugesicherten Eigenschaften des Herstellers hat, den anerkannten Regeln der Technik entspricht und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.

Ist für die Gewährleistung keine gesonderte Verjährungsfrist vereinbart, so beträgt sie 36 Monate für Lichtsysteme, gerechnet vom Tag der Auslieferung ab Lager. Die Gewährleistung gilt nicht für Leuchtmittel in fremden Leuchten. Die Frist beginnt für jede Lieferung, auch für jede Teillieferung, gesondert.
Der Umfang der Haftung wird auf die Nachlieferung mangelfreier Ware beschränkt. Nach unserer Wahl sind wir auch berechtigt, den Kaufpreis zu mindern, falls der aufgetretene Fehler die Verwendung des Kaufgegenstandes nicht wesentlich beeinträchtigt.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Im übrigen wird die Höhe unserer Haftung auf den Warenwert der jeweiligen Lieferung beschränkt.

ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
Erfüllungsort ist für die Lieferung des Kaufgegenstandes sowie für alle anderen gegenseitigen Ansprüche der Sitz des Verkäufers.
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist das Amtsgericht Hamburg ausschließlicher Gerichtsstand.
Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

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